Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen PIXELPOLKA (nachfolgend Auftragnehmer) und dem Auftraggeber geschlossenen Vereinbarungen ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden sind schriftlich zu bestätigen.
- Urheberschutz, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
- Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk (Urheberwerksvertrag). Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.
- Alle Texte, Entwürfe, Reinzeichnungen und das Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Erscheinungsbild des Screendesigns der Webseite ohne Einverständnis des Auftragnehmers zu verändern. Hiervon nicht erfasst sind inhaltliche und textliche Änderungen und Erweiterungen sowie eine dadurch zwingende Anpassung des Screendesigns.
- Die Werke des Auftragnehmers dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Die Vervielfältigung der Webseite oder von Teilen daraus – sofern diese nicht vom Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellt wurden – sei es gedruckt oder auf anderen Webseiten, die nicht vom Auftragnehmer gestaltet wurden, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und können eine zusätzliche Vergütung auslösen.
- Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht ein, es sei denn, Augtragnehmer und Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.
- Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
- Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Nennung seines Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf der von ihm erstellten Website. Er darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung des Auftragnehmers zu entfernen.
- Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht.
- Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. auf seiner eigenen Internetpräsenz) zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.
- Honorare, Fälligkeit
- Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt.
- Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen. Die Weiterarbeit kann vom Begleichen der Abschlagszahlungen abhängig gemacht werden.
- Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit.
- Zusatzleistungen, Nebenkosten
- Vom Kostenvoranschlag noch nicht erfasste Tätigkeiten, nachträgliche Änderungen des Auftrags oder Umfangs, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe sowie sonstige Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
- Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
- Fremdleistungen
- Soweit der Auftragnehmer auf Veranlassung des Auftraggebers im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
- Mitwirkung des Auftraggebers, Gestaltungsfreiheit, Vorlagen
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.
- Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
- Für den Auftragnehmer besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber.
- Gewährleistung, Haftung
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. - Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 7.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
- Die Freigabe zur Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Aufträge, die er in Absprache mit dem Auftraggeber an
Dritte vergibt. - Sofern der Auftragnehmer Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt der Auftragnehmer hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des Auftragnehmers, zunächst die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die der dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.
- Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, die auf seinen Wunsch zum Bildnachweis ins Impressum gesetzten Angaben zum Bildnachweis auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Der Auftragnehmer ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese dem Auftragnehmer bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der
- Kündigung
- Verträge zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber können nur aus wichtigem Grund gekündigt
werden. Tritt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurück, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, auf
die Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann der Auftragnehmer 50% der zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Vergütung des Auftrags in Rechnung stellen.
- Verträge zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber können nur aus wichtigem Grund gekündigt
- Erfüllungsort
- Erfüllungsort für beide Parteien ist München.
- Schlussbestimmungen
- Gerichtsstand ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Designer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
- Allgemeiner Hinweis
- Webdesign ist nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine künstlerische Leistung, für die eine Künstlersozialabgabe (nach § 24 Abs. 1 und 2 KSVG) fällig werden kann. Nähere Informationen erteilt der Steuerberater oder die Website http://www.kuenstlersozialkasse.de.
Stand: Juli 2020